stationäre Behandlung vs. ambulante Behandlung

Was ist der Unterschied zwischen einer stationären und ambulanten Behandlung?

Zunächst ist es wichtig zu wissen, was genau eine Krankenfahrt ist. Hierbei handelt es sich um die Beförderung von Personen, welche eine medizinische Behandlung in einer medizinischen Einrichtung wahrnehmen müssen. Grundsätzlich kann jeder eine solche Fahrt beanspruchen. Doch nicht bei jeder Fahrt werden die Kosten durch die Krankenkasse übernommen. Um zu prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse haben, können Sie zukünftig über den folgenden Link überprüfen (Kostenübernahme). Zu beachten ist aber, dass diese Einschätzung von vielen Faktoren beeinflusst wird und deswegen nicht bindend ist und in allen Fällen anders ausfallen kann. Alternativ können Sie sich auch direkt an Ihre Krankenkasse wenden.

Bei einer stationären Behandlung wird ein Patient für mindestens eine Nacht im Krankenhaus behalten. Grund dafür kann eine OP sein, welche in Etappen durchgeführt werden muss. Deswegen nennt man diese Art eine Fahrt zur stationären Behandlung.

Alternativ dazu ist die ambulante Behandlung. Hier wird keine Nacht im Krankenhaus verbracht. Nach der notwendigen Behandlung darf die medizinische Einrichtung wieder verlassen werden. Beispielsweise wird der Hausarzt für eine Behandlung aufgesucht und sobald diese vorüber ist, kann die medizinische Einrichtung wieder verlassen werden.

Auch die Dialyse gilt als ambulante Behandlung, zählt jedoch aufgrund ihrer Häufigkeit zu den hochfrequenten Behandlungen (Strahlen- & Chemotherapie). Das bedeutet, dass sie mehrmals die Woche für einen längeren Zeitraum (bzw. lebenslang) durchgeführt werden muss. Daher handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Fahrt.

Welche Fahrten werden von der Krankenkasse übernommen?

Wie schon im oberen Teil erwähnt, gibt es Fahrten, welche von den Krankenkassen übernommen werden. Hierbei gibt es genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige Fahrten. Sind die Kriterien von genehmigungsfreien Fahrten erfüllt (siehe unten), werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Bei den genehmigungspflichtigen Fahrten ist es so, dass Sie diese vor Fahrtantritt der Krankenkasse vorlegen müssen, um eine entsprechende Genehmigung zu erhalten. Hierzu haben wir die unten folgende Liste ausgearbeitet, welche den Unterschied von genehmigungsfreien und genehmigungspflichtigen Fahrten aufzeigen soll.

Diese Kriterien sind nicht willkürlich gewählt, sondern den Punkten auf einer „Verordnung einer Krankenbeförderung“ nachempfunden. Diese sind der Nachweis für die Krankenkassen und unerlässlich für die Kostenübernahme. Auch für uns sind diese Verordnungen sehr wichtig. Da wir im Falle einer Krankenfahrt mit den Krankenkassen gesondert abrechnen. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass bei jeder Fahrt eine gesetzliche Zuzahlung zu leisten ist. In den meisten Fällen wird diese nicht von den Krankenkassen übernommen.

genehmigungsfreie Fahrt

  • vollstationäre Behandlung: medizinische oder psychiatrische Versorgung, bei der der Patient rund um die Uhr in einer Gesundheitseinrichtung untergebracht ist
  • teilstationäre Behandlung: tagsüber in einer Gesundheitseinrichtung zur medizinischen oder therapeutischen Behandlung, kehrt aber nachts nach Hause zurück
  • vorstationäre Behandlung: medizinische Maßnahmen, die unmittelbar vor einer geplanten stationären Aufnahme in ein Krankenhaus durchgeführt werden müssen (max. fünf Tage vor der stationären Aufnahme)
  • nachstationäre Behandlung: Versorgung und Betreuung des Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer stationären Behandlung zu Hause oder in einer anderen ambulanten Umgebung (max. 14 Tage nach dem Krankenhausaufenthalt)
  • ambulante Behandlung mit Besonderheiten: Merkzeichen "aG" = außergewöhnlich Gehbehindert, "BI" = Blindheit oder "H" = Hilflos (Vermerk im Schwerbehindertenausweis), Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung (siehe Merkzeichen), Pflegegrad 4 oder 5
  • Fahrt zu anderen Orten: spezielle medizinische Einrichtungen wie Rehaklinik oder Hospiz

genehmigungspflichtige Fahrt

  • hochfrequente Behandlungen: mehrmals die Woche durchzuführende medizinische Behandlungen wie Dialysen, Strahlen- & Chemotherapie
  • Sonderfall: ambulante Behandlung, da eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegt mit einer Behandlungsdauer von mindestens 6 Monaten
  • anderer Grund einer KTW-Fahrt: spezielle genehmigungspflichtige Fälle